Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 44 und § 47 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche
A N O R D N U N G
§1
Aufgrund von Erschließungsarbeiten wird der Wirtschaftsweg „Mäuswinkel“, Fl. Nrn. 3291 und 3290, und die Straße „Zum Weißen Kreuz“, auf Höhe Haus-Nr. 11, in Oberthulba im Zeitraum
von 26.05.2025 – 30.09.2025
für Fahrzeuge aller Art mit den Verkehrszeichen 250 und 600 (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten) gesperrt. Im Zuge der Vollsperrung wird auch der Verkehr am staatsstraßenbegleitenden Radweg an der St 2291 zwischen Oberthulba und Reith eingeschränkt.
§2
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.
§3
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.
Oberthulba, 09.05.2025
Mario Götz
Bürgermeister