Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Vollsperrung „Hofstatt“ in Thulba
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 44 und § 47 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche
A N O R D N U N G
§1
Aufgrund von Bauarbeiten wird die Straße „Hofstatt“ in Thulba
vom 23. Februar 2026 bis 06. März 2026
für den Gesamtverkehr mit dem Verkehrszeichen 250 und Absperrschrankengitter mit mindestens 5 roten einseitigen Warnleuchten (Verkehrszeichen 600) gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Straßen „Obererthaler Straße“, „Reither Straße“, „Alte Fuldaer Straße“ und „Wiesenstraße“.
§ 2
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.
Oberthulba, 20.02.2026
Mario Götz
1.Bürgermeister