Informationen zur Einlegung von Rechtsbehelfen
Elektronische Widerspruchseinlegung
Seit der Einführung von Art.3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG), sowie der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (E-Rechtsverkehrsverordnung Verwaltungsgerichte – ERVV VwG) und dem Inkrafttreten des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) besteht die Möglichkeit, neben der klassischen Widerspruchseinlegung in Schriftform oder zur Niederschrift, den Widerspruch auch elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form einzulegen.
Dies gilt in gleicher Weise für die unmittelbare Klageerhebung.
Widerspruchseinlegung
Für Widersprüche stehen beim Markt Oberthulba folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Schriftlich oder zur Niederschrift
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrifteingelegt werden.
Die Anschrift lautet:
Markt Oberthulba
Kirchgasse 16
97723 Oberthulba
Elektronisch
Der Widerspruch kann auch elektronischeingelegt werden.
Zulässig ist beim Markt Oberthulba in elektronischer Form nur:
Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs.5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs.1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:
poststelle@m-oberthulba.bayern.de
Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig und entfaltet keine Rechtswirkung!
Klageerhebung
Nähere Informationen zur elektronischen Erhebung von Klagen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgh.bayern.de).