Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Markt Oberthulba ist bemüht, die Homepage des Marktes Oberthulba (www.oberthulba.de) barrierefrei zugänglich zu machen. Nutzen Sie hierfür gerne unser Tool zur Barrierefreiheit (Eye-Able® – Visuelle Hilfe), mit dem Sie unsere Homepage nach Ihren Belieben anpassen können.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.oberthulba.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 02.07.2024
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 02.07.2024
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Selbstbewertung mit Unterstützung der Web Inclusion GmbH.
Stand der Vereinbarkeit mit den gängigen Anforderungen:
Die Verwaltung des Marktes Oberthulba bemüht sich, den Internetauftritt so barrierearm wie möglich zu gestalten.
Die Webseite unter www.oberthulba.de ist teilweise vereinbar mit der BayDiV. Sie erfüllt zum Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese Website ist somit wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 teilweise vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.
Folgende Inhalte sind derzeit noch nicht barrierefrei:
- Die Linktexte sind nicht an jeder Stelle so aussagekräftig, dass das Link-Ziel offensichtlich ist.
- Die Beschriftungen von Buttons sind nicht an jeder Stelle aussagekräftig, sodass die Nutzenden gegebenenfalls nicht sofort verstehen, welche Funktionalität ausgelöst wird.
- Wir unterstützen die gängigen Browser (Chrome, Firefox, Edge) in der aktuellen Version. Bei älteren oder abweichenden Browsern können Fehler auftreten.
- Bei starker Vergrößerung der Seiteninhalte (Zoom) kommt es zu Ausschneidungen und Überlappungen.
- Die sinnvolle Reihenfolge der Seiteninhalte ist aufgrund von Unterschieden in der visuellen und strukturellen Anordnung, der Verwendung von Leerzeichen und Tabulatoren sowie Semantikfehlern gestört.
- PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar.
- Einige Dokumente werden von Dritten nur in einer nicht-barrierefreien Fassung für die Internetseite bereitgestellt.
- Die Syntax enthält teilweise formelle Fehler.
- Es sind nicht für jedes Bild bzw. jede Grafik Alternativtexte bzw. eindeutige Alternativtexte vorhanden.
- Semantischen Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) für HTML-Bedienelemente sind zum Teil fehlerhaft.
Feedback und Kontaktdaten:
Zuständig für Anfragen Rund um die Barrierefreiheit auf der Homepage des Marktes Oberthulba (www.oberthulba.de) ist:
Markt Oberthulba
Kirchgasse 16
97723 Oberthulba
Tel.: 09736 8122-0
E-Mail: poststelle@oberthulba.de
Schreiben Sie uns, wenn Sie Mängel in Hinblick auf die Barrierefreiheit entdeckt haben, Sie weitere Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen oder wenn Sie Fragen zur Barrierefreiheit haben.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html